Registrierung
einer Marke!

Marken- oder Designschutz!

Wussten Sie, dass der Markenname „Kranjska klobasa“ nur von 10 zertifizierten Wurstherstellern in Slowenien verwendet werden darf? Es handelt sich um ein slowenisches Gericht, das nach einem genauen Rezept und einem zertifizierten Herstellungsverfahren produziert wird und von höherer Qualität ist.


Eine geschützte Marke kann ein Slogan, ein Wort, ein Logo oder eine Kombination sein, die Ihr Produkt oder Unternehmen von anderen unterscheidet. Eine Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, den Markennamen im Handel zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.

Verfahren zur Registrierung einer Marke:

A.
Erkundigung
  • wir beraten Sie über die Auswahl der Marke,
  • wir erkundigen uns über die Ordnungsmäßigkeit und
  • wir beschaffen alle Unterlagen zur Registrierung und helfen Ihnen bei der Anmeldung.
B.
Beratung bei der Anmeldung
  • ordnungsgemäß ausgefüllter Antrag auf Registration der Marke (SIPO Z-1),
  • die korrekte Definition und Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen gemäß der Nizzaer Klassifikation von Waren und Dienstleistungen,
  • Darstellung des Zeichens in fünffacher Ausfertigung,
  • Berücksichtigung von Ausnahmen wie z. B.. Schutz von Schallzeichen, wobei zusätzliche Bedingungen berücksichtigt werden müssen,
  • Zahlung der Registrierungsgebühr,
  • eine Vollmacht des Bevollmächtigten.
C.
Formale Prüfung

Eine formale Prüfung, bei der das Amt feststellt, ob die Anmeldung den Anforderungen des Gesetzes über gewerbliches Eigentum und der Verordnung über den Inhalt einer Markenanmeldung entspricht. Nach Abschluss der amtlichen Prüfung des Antrags prüft das Amt, ob das angemeldete Zeichen unter Berücksichtigung der absoluten Eintragungshindernisse (Artikel 42 und 43 des Gesetzes über das gewerbliche Eigentum) als Marke eingetragen werden kann.

D.
Einspruch

Wir können auch einen Widerspruch für Sie einlegen. Der Inhaber einer früher registrierten identischen oder ähnlichen Marke kann innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Anmeldung schriftlich Widerspruch gegen die Registrierung einlegen. Wurde gegen die Eintragung der Marke kein Widerspruch erhoben oder stellt das Amt fest, daß der Widerspruch unbegründet ist, so fordert es den Anmelder der Marke auf, die Gebühr für die Registrierung der Marke zu entrichten.

Wir helfen Ihnen bei der Registrierung Ihrer Marke!

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