Unternehmensgründung

(GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

(Einzelunternehmen)

In 3 Schritten

Gründung eines Unternehmens mit unserer Hilfe

Angehende Unternehmer stellen sich oft fälschlicherweise vor, dass die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zeitaufwändig ist und eine große finanzielle Investition erfordert, die für viele unerschwinglich ist.

  • Wir machen diesen Prozess ganz einfach und geben Ihnen alle Informationen über die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Rufen Sie uns an und wir kümmern uns um alles.
  • Bei Firmica d.o.o. können wir Ihnen helfen, dieses Hindernis zu überwinden.
  • Ein Unternhmen kann von einer natürlichen oder juristischen Person aus dem In- oder Ausland gegründet werden.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann in wenigen Schritten gegründet werden. Wir bereiten das gesamte Verfahren für Sie vor, Sie müssen nur einen Notar aufsuchen.

Wir können Ihnen brandneue Unternehmen anbieten, sauber und ohne Verbindlichkeiten. Wir vermitteln auch den Verkauf älterer Unternehmen, die sauber, ohne Verbindlichkeiten und Schulden sind und von ihren Eigentümern nicht mehr benötigt werden.

Kontaktieren Sie uns:
041 823 888, 040 823 888, 070 823 888
[email protected]

Wie man ein Unternehmen gründet - Einzelunternehmen oder Gmb H?

A.
Gründung eines Einzelunternehmens

Ein Einzelunternehmen ist eine natürliche Person, die eine Erwerbstätigkeit ausübt. Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigen Sie kein Anfangskapital, wie dies bei der Gründung einer GmbH der Fall ist. Ein Einzelunternehmer haftet bei der Ausübung seiner Tätigkeit mit seinem gesamten Vermögen, während bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet. Einem Einzelunternehmer steht es frei, das Geld auf seinem Geschäftskonto frei zu verwenden.

Für die Gründung eines Einzelunternehmens benötigen Sie lediglich eine Steuernummer und ein Ausweisdokument. Wir kümmern uns um den Rest.

B.
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von einer natürlichen oder juristischen Person aus dem In- oder Ausland gegründet werden. Eine oder mehrere solche Personen können der/die Eigentümer sein. Der Eigentümer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens einen oder mehrere Geschäftsführer (Direktor/-en) für sein Unternehmen ernennen.

Das Stammkapital (Grundkapital) muss mindestens 7.500 EUR betragen und jede Stammeinlage muss mindestens 50 EUR betragen. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann auch mit einer Mindestsacheinlage von 7.500 EUR gegründet werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet mit ihrem Vermögen. Das Unternehmen haftet nicht für die Verpflichtungen des Unternehmens. Die Verwendung der Barmittel des Unternehmens ist auf Geschäftszwecke beschränkt.

Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens

Der künftige Gesellschafter und der künftige Unternehmensvertreter, beide müssen bei der Registrierung persönlich anwesend sein. Im Falle eines Mehrpersonenunternehmens müssen alle Gesellschafter und alle Vertreter anwesend sein. Die Übertragung der Gesellschaft auf den neuen Gesellschafter kann auch durch eine besondere Vollmacht geregelt werden.

Für die Eröffnung eines Unternehmens (Einzelunternehmen oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung) benötigen Sie: einen gültigen Ausweis, eine Steuernummer, die beglaubigte Zustimmung des Eigentümers der Wohnung oder des Gebäudes, in der/dem Ihre Geschäftsadresse und der Firmensitz registriert werden sollen, wenn Sie nicht der Eigentümer des Gebäudes sind.

Der Grundstückseigentümer beglaubigt die Zustimmungg bei der Verwaltungseinheit oder einem Notar. Das Original der Erklärung über die Geschäftsanschrift und den Firmensitz benötigen Sie beim Notar am Tag der Übertragung von 100 % der Anteile auf Ihren Namen oder bei der Eintragung des Einzelunternehmens in das Handelsregister.

Das Stammkapital (Grundkapital) muss mindestens 7.500 EUR und jede Stammeinlage mindestens 50 EUR betragen. Die Stammeinlage kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.

Eine Person, die gemäß Artikel 10a des Gesetzes über Handelsgesellschaften (ZGD-1) von der Gründung von Gesellschaften und Unternehmern und damit der Gesellschafterstellung ausgeschlossen ist, kann nicht Gründer, Gesellschafter oder Unternehmer werden.

Was tun wir für Sie?

Was
tun wir
für Sie?

  • Wir überprüfen den Firmennamen im Handels-/Gerichtsregister
  • Überprüfung nach Artikel 10a des ZGD-1
  • Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der Haupttätigkeit und bei der Anmeldung anderer Tätigkeiten, in denen das Unternehmen tätig sein wird
  • Wir beraten Sie bei der Auswahl der Unternehmensform (Einzelunternehmen oder GmbH)
  • Wir gewährleisten das Anfangskapital von mindestens 7.500 EUR gemäß ZGD-1
  • Wir erstellen die Unterlagen für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder helfen Ihnen bei der Erstellung der Unterlagen für die Gründung eines Einzelunternehmens
  • Wir bieten Ihnen eine glaubwürdige Geschäftsadresse und Firmensitz und somit die Dienstleistungen eines virtuellen Büros.
  • Wir bieten Buchhaltungsdienstleistungen für Ihr Unternehmen oder Einzelunternehmer
  • Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare für die Übernahme Ihres Geschäftskontos

Wie hoch ist die Investition, wenn ich ein Unternehmen kaufe?

Wenn Sie ein Unternehmen kaufen, benötigen Sie kein Stammkapital, das laut Gesetz mindestens 7.500 € betragen muss. Das Kapital ist bereits bei der Gründung des Unternehmens eingezahlt worden.

Für ein Angebot für den Kauf eines Unternehmens erreichen Sie uns unter 041 823 888, 040 823 888, 070 823 888 oder senden Sie uns einfach eine E-Mail an unsere E-Mail-Adresse [email protected]. Bitte teilen Sie uns Ihre Anforderungen und Wünsche in Bezug auf den Kauf des Unternehmens mit, sowie alle weiteren Fragen, die Sie in Bezug auf Ihr Interesse am Kauf des Unternehmens haben. Wir antworten Ihnen mit dem aktuellen Angebot an Unternehmen, die zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage zur Verfügung sind.

In nur 3 Schritten zu einem neuen Unternehmen!

Schritt 1

    Informationen über den Eigentümer (Aktionär) Nr. 1








    Informationen über den Eigentümer (Aktionär) Nr. 2